Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: September 2026
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von Virali, einem webbasierten Werkzeug für die wöchentliche Instagram-Planung von Momente Manufaktur, Inhaber Tim Pechhold (Anbieter). Bitte lesen Sie sie, bevor Sie ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Virali zwischen dem Anbieter und dem Kunden in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
(2) Virali richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die Virali in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen. Mit dem Abschluss eines Abonnements bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Anbieter im Sinne dieser Bedingungen sowie im Sinne von § 5 DDG ist Momente Manufaktur, Inhaber Tim Pechhold. Anschrift und Kontakt stehen im Impressum.
§ 2 Leistungsbeschreibung
(1) Virali ist ein Werkzeug, kein Dienstleister. Der Anbieter erstellt, schneidet und veröffentlicht keine Inhalte für den Kunden. Virali erzeugt auf Grundlage der vom Kunden hinterlegten Angaben zu seinem Betrieb wöchentlich automatisiert Vorschläge für Instagram — insbesondere Ideen, Skripte, Dreh-Anleitungen und einen vorgeschlagenen Zeitplan. Drehen, Schneiden und Veröffentlichen der Beiträge sowie jede Interaktion mit der eigenen Instagram-Präsenz bleiben ausschließlich Aufgabe des Kunden. Virali ist mit Instagram technisch nicht verbunden, ruft dort keine Daten ab und veröffentlicht dort nichts.
(2) Die Vorschläge entstehen mithilfe von Sprachmodellen (KI) und sind automatisiert erzeugte Textvorschläge. Der Anbieter prüft sie nicht einzeln vor der Auslieferung. Näheres und die Verantwortung des Kunden für die Prüfung eigener Veröffentlichungen regelt § 8.
(3) Der Anbieter sichert keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Buchungen oder sonstigen geschäftlichen Erfolgen zu. Ob und in welchem Umfang sich aus der Nutzung von Virali ein geschäftlicher Nutzen ergibt, hängt maßgeblich davon ab, ob und wie der Kunde die vorgeschlagenen Inhalte tatsächlich umsetzt. Eine Beschaffenheitsvereinbarung über konkrete Ergebnisse wird mit dem Vertragsschluss nicht getroffen.
(4) Der Funktionsumfang kann sich im Laufe der Vertragslaufzeit ändern — der Anbieter darf Virali weiterentwickeln, einzelne Funktionen ändern, ergänzen oder durch gleichwertige ersetzen, solange der Kernzweck (wöchentliche Content-Vorschläge für Instagram) erhalten bleibt und der Kunde dadurch nicht schlechter gestellt wird als bei Vertragsschluss.
(5) Nutzungsgrenzen. Jeder erzeugte Vorschlag verursacht Kosten bei einem KI-Anbieter. Der Umfang ist deshalb je Konto und Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) begrenzt auf:
- 40 Nachrichten in den Gesprächen, einschließlich des Überarbeitens einzelner Beiträge
- 10 Runden Ideenvorschläge
- 6 Wochenpläne
- 5 Auswertungen des Wochenrückblicks
- 3 Abrufe der Wochentipps
Gezählt werden nur beantwortete Anfragen; eine Störung auf Seiten des Anbieters geht nicht zu Lasten des Kontingents. Der automatisierte Wochenlauf (§ 9 Abs. 2) zählt mit. Die Grenzen liegen deutlich über dem, was die vorgesehene Nutzung — ein Durchlauf je Woche — erfordert. Ist eine Grenze erreicht, steht die betreffende Funktion bis zum Beginn der folgenden Kalenderwoche nicht zur Verfügung; die übrigen Funktionen bleiben davon unberührt. Der Anbieter darf die Grenzen jederzeit anheben; eine Absenkung richtet sich nach § 13.
§ 3 Vertragsschluss und kostenlose Testphase
(1) Die Registrierung und Nutzung von Virali während der Testphase (Abs. 2 und 3) begründet noch keine Zahlungspflicht und ist kein Vertragsschluss über ein kostenpflichtiges Abonnement.
(2) Jedes neu angelegte Konto erhält eine Testphase von 14 Tagen ab Anmeldung, ohne dass eine Zahlungsmethode hinterlegt werden muss. Innerhalb der Testphase kann der Kunde Virali unentgeltlich nutzen; die Testphase geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Nach Ablauf der Testphase ist die weitere Nutzung von Virali kostenpflichtig; ohne Vertragsschluss nach Abs. 4 wird der Zugang gesperrt, ohne dass dadurch gespeicherte Inhalte gelöscht werden (§ 6 Abs. 8).
(3) Der Anbieter kann Einlöse- oder Aktionscodes ausgeben, die eine längere Testphase begründen. Maßgeblich ist dann die im Konto angezeigte Dauer; sie läuft ab Einlösung des Codes, nicht ab Anmeldung. Ein Anspruch auf die Ausgabe eines solchen Codes besteht nicht.
(4) Der Vertrag über ein kostenpflichtiges Abonnement kommt zustande, indem der Kunde im Bereich „Bezahlung“ den gewünschten Tarif auswählt, zur Kasse weitergeleitet wird und dort den Kauf abschließt. Die Darstellung des Tarifs im Konto ist kein bindendes Angebot des Anbieters, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben; dieses nimmt der Anbieter mit der Bestätigung der Zahlung durch den Zahlungsdienstleister an. Der kostenpflichtige Zugang wird unmittelbar danach freigeschaltet; bleibt die Freischaltung aus, weil der Anbieter den Unternehmenssitz prüft, gilt § 4 Abs. 8. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe; Einzelheiten stehen in § 4.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es stehen ein monatlich und ein jährlich zahlbarer Tarif zur Wahl. Der jeweils gültige Preis wird dem Kunden vor Abschluss des Kaufs angezeigt und gebucht.
(2) Regulärer Preis, Stand September 2026:
- Monatlich: 29 € pro Monat
- Jährlich: 290 € pro Jahr
Vergünstigter Preis für die ersten 50 Kunden („Founding Member“, § 5):
- Monatlich: 19 € pro Monat
- Jährlich: 190 € pro Jahr
(3) Alle genannten Preise sind Endpreise. Der Anbieter betreibt Virali als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und in Rechnungen nicht gesondert ausgewiesen. Wechselt der Anbieter zur Regelbesteuerung, bleiben die genannten Beträge Endpreise: Die Umsatzsteuer ist dann in ihnen enthalten und wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen, der Betrag selbst ändert sich durch den Wechsel nicht. Für den vergünstigten Preis nach § 5 gilt das dauerhaft (§ 5 Abs. 5); im Übrigen bleibt § 13 Abs. 4 unberührt.
(4) Die Zahlung erfolgt im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr), wahlweise per Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift, über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited. Zahlungsdaten erreichen den Anbieter zu keinem Zeitpunkt; Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung, Abschnitt 6.
(5) Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch über Stripe. Für die Rechnungsstellung sind die Angaben maßgeblich, die der Kunde im Zahlungsvorgang hinterlegt (Name, Rechnungsanschrift).
(6) Zahlungsverzug. Schlägt eine Abbuchung fehl (etwa wegen einer abgelaufenen Karte oder einer nicht gedeckten Lastschrift), unternimmt Stripe automatisiert mehrere Zahlungsversuche über einen angemessenen Zeitraum, derzeit rund zwei bis drei Wochen. Der Zugang zu Virali bleibt während dieses Zeitraums bestehen. Bleiben alle Versuche erfolglos, endet das Abonnement automatisch; der Zugang wird ab diesem Zeitpunkt gesperrt. Der Kunde kann sein Zahlungsmittel jederzeit selbst über das Kundenportal (§ 6 Abs. 4) aktualisieren.
(7) Sitz in Deutschland. Virali wird derzeit ausschließlich an Kunden mit Unternehmenssitz in Deutschland verkauft. Der Kunde bestätigt dies vor dem Kauf ausdrücklich.
(8) Prüfung des Unternehmenssitzes. Weicht das Land der bei der Zahlung hinterlegten Rechnungsanschrift von Deutschland ab, ruht der Zugang zu Virali ab diesem Zeitpunkt, bis der Anbieter den Unternehmenssitz mit dem Kunden geklärt hat; ein Founding-Platz nach § 5 wird bis dahin nicht belegt. Der Anbieter nimmt dazu unverzüglich Kontakt auf und teilt dem Kunden den Stand der Prüfung mit. Bestätigt sich ein Sitz in Deutschland, hebt der Anbieter die Sperre unverzüglich auf; ein etwa belegter Founding-Platz wird dabei nachgetragen. Bestätigt sich ein Sitz außerhalb Deutschlands, beendet der Anbieter das Abonnement mit sofortiger Wirkung und erstattet die dafür geleistete Zahlung vollständig. Ein Anspruch des Kunden auf Nutzung von Virali besteht in diesem Fall nicht.
§ 5 Founding-Member-Preis
(1) Die ersten 50 erfolgreichen Käufe eines Abonnements (unabhängig von Monats- oder Jahrestarif) erhalten dauerhaft den in § 4 Abs. 2 genannten vergünstigten Preis, solange das jeweilige Abonnement fortbesteht. Maßgeblich für die Zählung ist der Zeitpunkt des abgeschlossenen Kaufs, nicht der Zeitpunkt einer vorherigen Registrierung oder Testphase. Gezählt wird jeder vergebene Platz; ein Platz wird durch eine spätere Kündigung nicht wieder frei und nicht an einen anderen Kunden weitergegeben. § 7 Abs. 4 bleibt unberührt.
(2) Der vergünstigte Preis entfällt, wenn der Kunde sein Abonnement kündigt oder sein Konto löscht, und lebt dadurch nicht wieder auf: Schließt derselbe Kunde danach ein neues Abonnement ab, gilt der zu diesem Zeitpunkt aktuelle reguläre Preis — unabhängig davon, ob noch freie Plätze unter den ersten 50 vorhanden sind. Abs. 4 bleibt unberührt.
(3) Endet ein Abonnement, ohne dass der Kunde gekündigt hat — insbesondere weil eine Zahlung endgültig fehlgeschlagen ist (§ 4 Abs. 6) —, behält der Kunde seinen vergünstigten Preis. Er erhält ihn auf formlose Anfrage auch für ein danach neu abgeschlossenes Abonnement.
(4) Maßgeblich ist der Preis, der dem Kunden unmittelbar vor Abschluss des Kaufs angezeigt wurde. Das gilt auch dann, wenn der letzte der 50 Plätze zwischen der Anzeige und dem Kauf vergeben wurde. Im Übrigen wird nach Vergabe aller 50 Plätze der reguläre Preis berechnet; ein Anspruch auf den vergünstigten Preis besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.
(5) Eine Erhöhung des vergünstigten Preises für bestehende Founding-Member-Abos findet nicht statt; § 13 (Änderung dieser AGB) bleibt unberührt für neue, künftige Vertragsschlüsse.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Monatstarif läuft jeweils einen Monat ab Vertragsschluss und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht spätestens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird. Der Abrechnungszeitraum richtet sich nach dem Tag des Vertragsschlusses, nicht nach dem Kalendermonat.
(2) Der Jahrestarif läuft jeweils für zwölf Monate ab Vertragsschluss und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht spätestens zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit gekündigt wird.
(3) Beide Tarife sind jederzeit mit Wirkung zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums kündbar, ohne dass es der Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist bedarf. Eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt (etwa zur Monatsmitte) ist nicht möglich; bereits gezahlte Beiträge für den laufenden Zeitraum werden bei einer Kündigung nicht anteilig erstattet.
(4) Die Kündigung erfolgt über das Kundenportal, das der Kunde im Konto unter „Abo verwalten“ erreicht, oder formlos per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse. Bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums bleibt der Zugang zu Virali bestehen.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde Virali entgegen § 8 nutzt oder wiederholt mit der Zahlung in Verzug gerät.
(6) Kontolöschung ist keine Kündigung. Löscht der Kunde sein Konto, wird ein laufendes Abonnement dadurch automatisch und sofort — nicht erst zum Ende des Abrechnungszeitraums — beendet; bereits gezahlte Beiträge werden dafür nicht erstattet. Wer nur nicht mehr zahlen, seine Daten aber behalten möchte, sollte stattdessen kündigen (Abs. 3 und 4).
(7) Über das Kundenportal kann der Kunde außerdem sein Zahlungsmittel ändern und seine Rechnungen abrufen. Ein Wechsel zwischen Monats- und Jahrestarif ist dort bewusst nicht möglich, weil die dortige Preisliste keinen vergünstigten Founding-Preis kennt und ein Wechsel dort zum regulären Preis führen würde; ein gewünschter Tarifwechsel ist formlos per E-Mail an den Anbieter zu richten.
(8) Nach Vertragsende bleiben die im Konto gespeicherten Inhalte erhalten, solange der Kunde sein Konto nicht löscht (Abs. 6); sie sind nach einem erneuten Vertragsschluss wieder zugänglich. Der Zugriff auf das Produkt setzt ein laufendes Abonnement voraus — wer seine Inhalte außerhalb von Virali behalten möchte, sichert sie vor Vertragsende. Die Löschfristen aus der Datenschutzerklärung bleiben unberührt.
§ 7 Freiwillige Geld-zurück-Zusage
(1) Da Virali ausschließlich an Unternehmer verkauft wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB. Der Anbieter räumt stattdessen freiwillig die folgende Rückerstattung ein.
(2) Kunden, die erstmalig ein Abonnement im Jahrestarif abschließen, können innerhalb von 30 Tagen nach diesem Erstkauf formlos die vollständige Erstattung des gezahlten Betrags verlangen. Eine Begründung ist dafür nicht erforderlich; der Anbieter fragt dabei lediglich, was aus Sicht des Kunden nicht funktioniert hat, um Virali zu verbessern.
(3) Die Zusage gilt ausschließlich für den ersten Kauf eines Kunden und nicht für spätere Verlängerungen desselben oder eines neuen Abonnements. Sie gilt nicht für den Monatstarif.
(4) Mit der Erstattung endet das Abonnement mit sofortiger Wirkung; ein hierdurch freigewordener Founding-Member-Platz (§ 5) wird wieder freigegeben.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde macht bei der Einrichtung seines Kontos wahrheitsgemäße Angaben zu seinem Betrieb, soweit diese für die Erstellung der Vorschläge abgefragt werden.
(2) Der Zugang zu Virali erfolgt ohne Passwort über einen Anmeldelink und einen Zahlencode, die an die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden. Der Kunde ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach vor dem Zugriff Dritter zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er einen Missbrauch seines Kontos vermutet.
(3) Ein Konto ist für die Nutzung durch einen Betrieb bestimmt. Eine Weitergabe des Kontozugangs an Dritte, eine Unterlizenzierung oder ein gewerblicher Weiterverkauf des Zugangs sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters in Textform nicht gestattet.
(4) Der Kunde ist für jede Veröffentlichung, die er auf Grundlage der Vorschläge vornimmt, selbst verantwortlich. Da die Vorschläge automatisiert und ohne redaktionelle Prüfung durch den Anbieter erzeugt werden (§ 2 Abs. 2), obliegt es dem Kunden, sie vor der Veröffentlichung insbesondere im Hinblick auf Rechte Dritter (etwa Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte), wettbewerbs- und werberechtliche Vorgaben sowie die inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Die vorgeschlagenen Skripte und Ideen sind Anregungen, keine geprüften Texte.
(5) Trägt der Kunde in freie Textfelder oder Gespräche innerhalb von Virali Angaben über andere Personen ein — etwa Kommentare seiner eigenen Kundschaft —, gelten hierfür die Regeln aus § 11 dieser Bedingungen und Abschnitt 7 der Datenschutzerklärung.
(6) Der Kunde darf Virali nicht nutzen, um rechtswidrige, diskriminierende oder irreführende Inhalte zu erzeugen oder zu verbreiten, oder um automatisiert und in großem Umfang auf Virali zuzugreifen (etwa durch Skripte, die über die reguläre Nutzung der Weboberfläche hinausgehen).
§ 9 Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Virali, sichert jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit in Prozent zu. Wartungs- und Aktualisierungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen; der Anbieter führt sie nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch.
(2) Der wöchentliche Plan wird planmäßig einmal pro Woche automatisiert erzeugt. Fällt dieser Lauf einmal aus, kann der Kunde die Erzeugung im Konto selbst manuell auslösen; die Nutzungsgrenzen nach § 2 Abs. 5 sind so bemessen, dass dieser Weg neben dem automatisierten Lauf offensteht. Ein Ausfall des automatisierten Laufs allein begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Erstattung, sofern der Kunde den Ausfall durch den manuellen Weg ausgleichen kann.
§ 10 Nutzungsrechte an den erzeugten Inhalten
(1) Soweit an den für den Kunden erzeugten Vorschlägen (Ideen, Skripte, Dreh-Anleitungen) überhaupt Schutzrechte bestehen, räumt der Anbieter dem Kunden daran ein einfaches, nicht ausschließliches Recht zur Nutzung für die eigene Außendarstellung ein. Das Recht schließt die Befugnis ein, den Plattformen, auf denen der Kunde veröffentlicht, die nach deren Nutzungsbedingungen erforderlichen Rechte einzuräumen; im Übrigen ist es nicht übertragbar. Für Inhalte, die dem Kunden bereits während der Vertragslaufzeit angezeigt wurden, besteht dieses Recht zeitlich unbegrenzt fort; ein Anspruch auf neue Vorschläge nach Vertragsende entsteht dadurch nicht.
(2) Da die Vorschläge automatisiert auf Grundlage ähnlicher Eingaben für verschiedene Kunden derselben Branche entstehen können, räumt der Anbieter keine Exklusivität an einzelnen Ideen oder Formulierungen ein und übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Vorschlag nicht auch einem anderen Kunden angezeigt wird oder wurde.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung. Welche Daten das sind, zu welchem Zweck sie verarbeitet und wie lange sie gespeichert werden, steht in der Datenschutzerklärung. Sie ist eine Information nach Art. 13 DSGVO und wird nicht Bestandteil dieser Bedingungen.
(2) Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung Daten Dritter verarbeitet — etwa Kommentare seiner eigenen Kundschaft unter seinen Beiträgen — ist der Kunde hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher, der Anbieter dessen Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 DSGVO. Den hierfür erforderlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung schließt der Kunde im Konto unter „Auftragsverarbeitung (AVV)“ ab; er kann ihn dort jederzeit einsehen und als PDF herunterladen.
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruhen, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird — eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausbleibende Anfragen oder Buchungen des Kunden oder sonstige mittelbare Schäden, die daraus entstehen, dass der Kunde vorgeschlagene Inhalte nicht, nicht rechtzeitig oder abweichend umsetzt — dies folgt bereits daraus, dass Virali hierfür keine Beschaffenheit zusichert (§ 2 Abs. 3).
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zu deren Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Begrenzung gilt nur, soweit dem Kunden eine eigene Sicherung mit zumutbarem Aufwand möglich war. Der Kunde ist gehalten, für ihn wesentliche eigene Angaben (etwa eingetragene Kennzahlen) auch außerhalb von Virali zu sichern.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 13 Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen einschließlich der Preise für den regulären Tarif (§ 4 Abs. 2) und der Nutzungsgrenzen (§ 2 Abs. 5) mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen Gründen erforderlich wird, um eine Änderung der angebotenen Leistung (§ 2 Abs. 4) sachgerecht abzubilden oder um gestiegene Kosten der Leistungserbringung auszugleichen. Der vergünstigte Founding-Preis (§ 5) für bereits bestehende Abonnements wird davon nicht berührt.
(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse angekündigt; die Änderung selbst wird in dieser E-Mail hervorgehoben dargestellt, nicht nur verlinkt.
(3) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gilt die Änderung als genehmigt. Auf diese Folge weist der Anbieter in der Ankündigung gesondert hin. Widerspricht der Kunde rechtzeitig, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, wenn ihm die Fortsetzung zu den bisherigen Bedingungen nicht zumutbar ist.
(4) Preiserhöhungen für den regulären Tarif (§ 4 Abs. 2) wirken sich nur auf Vertragsverlängerungen aus, die nach Ablauf der Widerspruchsfrist beginnen; der laufende, bereits gezahlte Abrechnungszeitraum ist von einer Preisänderung nicht betroffen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Anbieters (siehe Impressum) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(4) Änderungen und Ergänzungen einzelvertraglicher Abreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Textformerfordernis.